AGB

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Vertragsabschluss

Sie können Ihre Kanutour telefonisch, schriftlich, oder per Email buchen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Kanuverleih & Schlauchbootverleih Goetzens, im Folgenden KSG genannt, den Abschluss eines Vertrags verbindlich an.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, etwa weil Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KSG bei der Buchung nicht bekannt waren, so stellt unsere Bestätigung ein neues Vertragsangebot dar. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Bestätigung (Datum des Bestätigungsschreibens) storniert wird. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung wird verzichtet. KSG behält sich die Zusammenlegung von Kleingruppen vor.

Erfolgt die Anmeldung auch für dritte Personen, so versichert der Anmeldende, von diesen dritten Personen ausdrücklich zur Anmeldung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt zu sein, soweit die Anmeldung für Minderjährige erfolgt, so versichert der Anmeldende, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Der Anmeldende haftet neben den von ihm vertretenden Personen für den Gesamtpreis persönlich. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Kanutour fällig, soweit es nicht anderes vereinbart ist.

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurücktreten. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und schon geleisteten Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Der Ersatzanspruch richtet sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn der Kanutour und wird in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis wie folgt pauschalisiert:

Ab dem 10. Tag vor Beginn der Kanutour  50 %

Ab dem 3. Tag vor Beginn der Kanutour sowie bei Nichtantritt 100 %

Bei Nichterscheinen angemeldeter Personen am Tourentag erfolgt die Abrechnung trotzdem !!!

Haftung

Die Teilnahme an einer Kanutour ist mit dem Risiko einer Kenterung verbunden. Auf dieses Risiko wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haftet KSG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens KSG. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten von KSG, sowie unserer Tourenbegleitern sind ausgeschlossen. Den Anweisungen der Tourenbegleiter ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten. Für elektronische Geräte wie zum Beispiel Mobiltelefone, Fotoapparate und den kostenlosen Fahrradtransport übernimmt KSG keine Haftung.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel aller Art, sowie Beschädigungen von Material oder persönlichen Gegenständen unverzüglich den Mitarbeitern von KSG am Reisetag mitzuteilen. Sollte kein Mitarbeiter verfügbar sein, kann die Nachricht auch per Telefon, oder Email abgegeben werden.

Bootsverleih

Die geliehenen Boote und die Ausrüstung sind in technisch einwandfreiem Zustand. Der Kunde haftet für die von ihm zu vertretenen Beschädigung oder Verluste der Boote und Ausrüstungsgegenstände. Bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Anzahl von Booten erfolgt keine Rückerstattung. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere durch Fahrlässigkeit, übernimmt KSG keine Haftung.

Ausrüstung

Kleinkinder und Nichtschwimmer erhalten kostenlos Schwimmwesten. Alles mitzunehmende Gepäck ist wasserdicht in die dafür vorgesehenen Packsäcke und Tonnen zu verstauen. Handy und Autoschlüssel mit Wegfahrsperre vertragen kein Wasser.

Absage einer Kanutour durch Kanu & Schlauchbootverleih Goetzens

Die Kanutouren finden bei jedem Wetter statt.

Ausnahmen:

• KSG hat das Recht bei Hochwasser aus Sicherheitsgründen eine anberaumte Kanutour abzusagen. Die Entscheidung ob die Tour durchgeführt wird, kann kurzfristig vor Ort getroffen werden. Sofern möglich geben wir Ihnen vorher Bescheid. Schon geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vom Veranstalter zurückerstattet. Muss eine begonnene Tour unterwegs wegen Undurchführbarkeit oder Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer abgebrochen werden, oder muss vom geplanten Programminhalt aus oben angeführten Gründen abgewichen werden, gilt die Veranstaltung als durchgeführt.
• Sollte der Wasserstand für eine Befahrung der Niers nicht ausreichend sein und eine Ersatzkanutour auf einem anderen Termin nicht angeboten werden können, muss eine anberaumte Tour ebenfalls abgesagt werden.
Bei Absprache mit KSG kann die Bootstour abgesagt werden, wenn es 1h vor der vereinbarten Startzeit der Bootstour am Startpunkt (Bootssteg) ununterbrochen regnet. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Kombitouren die im trockenem stattfinden.
Gültigkeit
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Gerichtsstand ist Dorsten.
Veranstalter:
Kanu & Schlauchbootverleih Inh. Josef Goetzens Schlick 2, 47669 Wachtendonk, Tel:02836/900795